Seit dieser Woche ist die Testpflicht für uns weggefallen. Das bedeutet wir können ab sofort unseren Schießbetrieb wieder (fast) wie gewohnt aufnehmen. Dabei gilt folgendes zu beachten:

  1. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erfasst werden.
  2. Es dürfen nicht mehr als 25 Schützen gleichzeitig anwesend sein. Das stellt für uns jedoch kein Problem dar, da wir insgesamt nur 21 Schießstände haben, die auch noch räumlich voneinander getrennt sind 11 x 10m-Stand, 5 x 25m-Stand und 5 x 50m-Stand. Mit den notwendigen Aufsichten sowie dem notwendigen Schießleiter kommen wir nicht über die Grenze hinaus. Im Übrigen ist der Schießbetrieb aufgrund des ständigen Luftaustausches (Eine Absauganlage tauscht ständig die Raumluft mit frischer Außenluft aus) ohnehin sicherer als jeder andere Innensport.
  3. Das Schützenhaus darf nur zum Kommen und Gehen genutzt werden (Innengastronomie ist noch untersagt) wobei stehts eine FFP 2-Maske zutragen und der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten ist.
  4. Da die Außengastronomie inzwischen zugelassen ist, haben wir auf unserer Terrasse Tische und Bänke aufgestellt, wo unsere Mitglieder im Rahmen der derzeit gültigen Regeln zusammensitzen können. Das bedeutet, an einem Tisch dürfen nur Gäste sitzen, die sich im Rahmen der Kontaktbeschränkung treffen dürfen (aktuell: zehn Personen aus max. drei Hausständen + Geimpfte und Genesene).

Das sind Einschränkungen, die wir für die Ausübung unseres geliebten Schießsportes gerne auf uns nehmen. Insgesamt gesehen ist dies ein großer Schritt in die richtige Richtung zurück zu unserem Normalbetrieb.