Aufgrund der aktuellen Inzidenz (50-100), dürfen wir ab 20.05.2021 wieder unseren normalen Schießbetrieb öffnen. Es bedarf keiner Voranmeldung, wie letztes Jahr, da nun wieder sämtliche Schießstände benutzt werden dürfen. Es gelten daher ab sofort wieder die Öffnungszeiten wie vor Corona:

  • Samstag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Sonntag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
  • Mittwochs findet von 18.00 bis 20.00 Uhr wieder das Jugendtraining statt.
  • Dienstags findet von 18.00 bis 19.00 Uhr das Damentraining
  • Daneben bleibt es auch wieder bei den bekannten Sonder-Trainingsmöglichkeiten für Mannschaftstraining mit Großkaliber-Kurzwaffe, Kleinkaliber-Langwaffe und Vorderlader.

Dabei ist folgendes zu beachten:

Es muss ein Schießleiter anwesend sein. Der Schießleiter darf nicht am Schießbetrieb teilnehmen. Der Schießbetrieb ist derzeit nur für Mitglieder möglich, keine Gastschützen.

Zutritt zum Schützenhaus erhält nur wer

  1. einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis vorweisen kann;
  2. Geimpfte (=15 Tage nach Zweitimpfung) brauchen keinen Test mehr, Sie müssen ihre Impfung nachweisen genauso wie die Getesteten ihren Test vorlegen müssen. Die Impfung kann mittels Impfpasses nachgewiesen werden,
  3. Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR)) brauchen keinen Test mehr, Sie müssen ihre Genesung nachweisen genauso wie die Getesteten ihren Test vorlegen müssen. Die Genesung mittels PCR-Test inkl. Datum

Ein Schnelltest kann direkt vor dem Schützenhaus auf dem Festplatz gemacht werden (Mo.-Sa. von 08.00 bis 18.30 Uhr, Anmeldung erforderlich, Telefon 09171/8526115).

Wichtig!

Im Schützenhaus werden zum Zweck der Kontaktpersonenermittlung im Fall einer festgestellten Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Kontaktdaten erhoben. Zu dokumentieren sind jeweils Namen und Vornamen, Anschrift und eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthaltes (diese Dokumentation ist obligatorisch). Zusätzlich wird der Check-In mittels CoronaWarnApp (CWA) angeboten.

Im Schützenhaus ist ständig eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Diese darf am Schießstand zum Schießen abgenommen werden. Die Abstandsregeln sind einzuhalten.

Es darf keine Warteschlange geben. Sollten alle Stände belegt sein, kann im Gastraum auf einen freien Stand gewartet werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Abstandsregel eingehalten werden.

Da eine Innengastronomie noch nicht erlaubt ist, dürfen wir keine Getränke und Speisen verkaufen. Es spricht jedoch nichts dagegen, wenn ein Mitglied sich selbst ein verschlossenes Getränk (Flasche) aus dem Kühlschrank holt.

Es wird auch eine Spendenkasse aufgestellt, es spricht nichts dagegen, wenn sich die Mitglieder bei der Abgabe einer Spende an der Preisliste für unsere Getränke orientieren. Jeder Euro ist willkommen.

Es gilt das ausgelegte Schutz- und Hygienekonzept – Sportbetrieb –.