Ab sofort gilt im Schützenhaus und auch im Außenbereich die 2G-Plus-Regel.
Was ist die 2G-Plus-Regel?
Zugang nur möglich mit aktuellem Test-Nachweis (PCR-, Schnell- oder Selbsttest) für
- vollständig Geimpfte (=15 Tage nach der letzten Impfung): Impfnachweis mittels Impfpass (per App/Papier/Impfpass)
- Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR): Nachweis mittels PCR-Test inkl. Datum
- Kinder bis 12 Jahre + 3 Monate
- Zusätzlich dürfen Personen, die sich nicht impfen lassen können, mit negativen PCR-Testergebnis ausnahmsweise eingelassen werden. Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original mitsamt eines Ausweisdokumentes
- Schüler zwischen 12 und 17 Jahren bei eigenen sportlichen, musikalischen und schauspielerischen Aktivitäten bis 31. Dezember
- Schülerzwischen 12 und 17 Jahren müssen geimpft oder genesen sein, wenn sie nur zuschauen (z.B. Konzert, Kino)
- Schüler ab 18 Jahren müssen geimpft oder genesen sein
Kontrolle der Impf- und Genesenen-Nachweise (per App/Papier/Impfpass) beim Einlass inklusive Ausweis
- Vollständig Geimpfte (=15 Tage nach der letzten Impfung): Impfnachweis mittels Impfpass (per App/Papier/Impfpass)
- Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach Positiv-Testung (PCR): Nachweis mittels PCR-Test inkl. Datum
Das heißt, Zugang ist derzeit nur möglich mit aktuellem Test-Nachweis. PCR-Test oder Schnelltest. Einen Selbsttest vor Ort können wir leider nicht aktzeptieren, da der Personalaufwand dafür von einem Verein nicht zu schaffen ist.
Wir bitten um Verständnis. Die einzige Alternative wäre ein vollständiger Lockdown.
Weitere aktuelle Infos gibts hier:
Landratsamt Roth aktuelle Corona-Vorschriften
15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
BSSB_Newsletter-Aktuelles zu COVID-19-Stand 25.11.2021