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Schützenhaus wegen Lockdown geschlossen.

Aktualisierte Information zum Umgang mit dem Coronavirus

In Bayern gilt aktuell die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV). Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar 2021.

Es gilt eine allgemeine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Zu den triftigen Gründen gehören insbesondere Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.

Da aber zugleich der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten indoor wie auch unter freiem Himmel untersagt bleiben, können wir unser Sportschießen derzeit nicht ausüben.

Ausführliche Informationen betreffend Corona-Pandemie und dem Schützenwesen gibt es hier auf der Seite des BSSB.

Von GeorgSeifert|2020-12-17T18:40:25+01:00Dezember 17th, 2020|

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