Herzlich willkommen im ZSSV Roth!
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserem Schützenverein. Seit unserer Gründung verbinden wir sportlichen Ehrgeiz, gelebte Tradition und eine starke Gemeinschaft. Egal, ob Sie den Schießsport als Präzisionssport ausüben oder Teil unserer geselligen Vereinsfamilie werden möchten – bei uns finden Sie die passende Heimat. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie alles Wichtige über unsere Disziplinen, Trainingszeiten und den Weg zu Ihrer Mitgliedschaft.
Gemäß § 4 Absatz 2 unserer Satzung können alle Personen, die sich in geordneten Verhältnissen befinden und über einen guten Leumund verfügen bei uns Mitglied werden. Die Aufnahme von Jugendlichen setzt die Vollendung des 10. Lebensjahres und die Genehmigung der Eltern oder Erziehungsberechtigten voraus. (Da wir inzwischen auch Lichtgewehre für die Nachwuchsausbildung angeschafft haben, für die es kein gesetzliches Mindestalter gibt, wird diese Altersgrenze bei der nächsten Satzungsänderung vermutlich auf 6 Jahre herabgesetzt, oder sogar ganz gestrichen.)
Das Ansuchen auf Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen (Aufnahmeantrag). Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf eines Jahres nicht erneuert werden. Jedes neuaufgenommene Mitglied erhält eine Mitgliedskarte. sowie auf Wunsch eine Vereinssatzung zum Selbstkostenpreis.
Unsere Aufnahmegebühr beinhaltet den Jahresbeitrag des 1. Jahres. Somit ist es beitragstechnisch unerheblich, ob der Beginn der Mitgliedschaft zu Beginn oder zum Ende des Jahres erfolgt. Sie beträgt:
ab dem 21. Lebensjahr | 120 Euro
Ehegatten | 60 Euro
bis einschließlich 20. Lebensjahr | 25 Euro
Unser Mitgliedsbeitrag wird mit dem Beginn des 2. Mitgliedsjahr fällig und bei erteilter Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) im Februar per Lastschrift vom Konto eingezogen. Er beträgt
ab dem 21. Lebensjahr | 80 Euro
Ehegatten | 40 Euro
bis einschließlich 20. Lebensjahr | 20 Euro
*bei Auszubildenden und Studenten mit vorgelegten Nachweis gilt der Jugendbeitrag.
Mit erstmaliger Erteilung einer Bescheinigung für den Erwerb einer nach dem Waffengesetz eintragungspflichtigen Schusswaffe bzw der Ausstellung oder Verlängerung des Sprengstofferlaubnisscheines, wird ein Baukostenzuschuss i. H. v. 150 Euro fällig.
Zur Betreuung der Mitglieder (z.B. Standaufsicht, Schießleiter, Bewirtung, u.ä.) als auch zur Unterhaltung der sportlichen Anlagen sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen besteht gemäß § 5 Absatz 4 unserer Satzung, für Mitglieder ab dem vollendeten 18. Lebensjahr die Verpflichtung zur Mitarbeit (Arbeitsverpflichtung) in einem Umfang von mindestens jährlich 20 Stunden.
Für nicht erbrachte Arbeitsverpflichtungen kann das Schützenmeisteramt eine angemessene Entschädigungspflicht festsetzen, sowie Näheres hierzu regeln.
Derzeit gilt: soweit diese Mitarbeit bis zum Ende eines Jahres nicht erbracht wird, ist eine Ersatzleistung in Höhe von 10 Euro je fehlender Stunde fällig.
Thema/Inhalt suchen.

