Neue Corona-Verordnung

Das Bayerische Kabinett hat mehrere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen.
Nun ist die entsprechende Verordnung da: Fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV).

Neues Hygienekonzept

  • Begleitet wird die benannte Verordnung durch ein eigenes Rahmenhygienekonzept. Dieses Konzept hat der BSSB in Rücksprache mit dem bayerischen Innenministerium unter dem Blickwinkel des Schießsports angepasst.
  • Der BSSB stellt dieses Schutz- und Hygienekonzept seinen Mitgliedsvereinen als Vorlage zur weiteren Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und zur weiteren Verwendung zur Verfügung: Siehe Anlage.
  • Das Vorliegen eines solchen, sportarten- bzw. wettkampfspezifischen Schutz-/Hygienekonzepts vor Ort am Schießstand ist zwingende Voraussetzung der nun erfolgenden Lockerungen der Pandemiebekämpfungsmaßnahmen in Bayern. Es muss auf Verlangen den örtlichen Kreisverwaltungsbehörden vorgelegt werden.

Auflagen fürs Training in Raumschießanlagen

Ab 8. Juni erlaubt: Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.

  • Voraussetzung: Abstandsregeln, Hygienekonzept und folgende Auflagen:
    1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
    2. Ausübung ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen,
    3. kontaktfreie Durchführung,
    4. keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
    5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    6. keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    8. in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sport-geräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
    9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    10. keine Zuschauer.
  • Für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen.
  • Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.

Auflagen fürs Training im Freien

  • Ab 8. Juni gelten für das Schießtraining im Freien (z.B. Training auf komplett offenen Schießständen, Wurfscheibenschießen, Bogensport im Freien inklusive 3D-Bogenparcours, Sommerbiathlon und Target Sprint, Blasrohrschießen im Freien) und für das Schießtraining in halboffenen/teilgedeckten Schießständen (z.B. 25-, 50- und 100-Meter-Schießstände) folgende, teils neue Auflagen:
    1. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
    2. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen, ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen,
    3. kontaktfreie Durchführung,
    4. keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
    5. konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    6. keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich,
    7. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    8. in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
    9. keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    10. keine Zuschauer.

Wie wir die neuen Regeln umsetzen

Unsere Schießstände werden wieder für unsere Mitglieder geöffnet. Wir bitten um Verständnis, dass während der geltenden Auflagen eine Teilnahme von Gastschützen leider nicht möglich ist.

Im Eingangsbereich liegt eine Liste aus, in die jeder der das Schützenhaus betritt seinen Namen und seine Aufenthaltszeit (Kommen und Gehen) einzutragen hat.

Es wird von uns ein Reinigungs- und Desinfektionsplan ausgehängt, der zwingend von jedem Schützen einzuhalten ist.

Verstöße gegen die Abstands- und Hygieneregeln haben den sofortigen Ausschluss vom Training zur Folge.

Wir nutzen nur jeden zweiten Schießstand (1, 3, 5 usw.), das bedeutet:

  • 10m-Stand: maximal 6 Schützen zur selben Zeit
  • 25m-Stand: maximal 3 Schützen zur selben Zeit
  • 50m-Stand: maximal 3 Schützen zur selben Zeit

Die Schießzeit für den einzelnen Schützen ist auf 60 Minuten beschränkt. In dieser Zeit ist auch die Reinigung des Standes enthalten. Der Schießtand ist zur vollen Stunde aufgeräumt und desinfiziert zu verlassen.

Jeder Schütze hat sich für den Tag an dem er schießen möchte beim zuständigen Schießleiter vorher anzumelden, die entsprechende Liste wird in geeigneter Weise demnächst bekanntgegeben. Es besteht kein Anspruch auf einen freien Platz. Es geht nach der Reihenfolge der Anmeldungen.

Jeder Schütze kann vom Schießleiter als Aufsicht für den vorhergehenden bzw. nachfolgenden Durchgang eingeteilt werden. Sollte dies ausnahmsweise zeitlich nicht möglich sein, bitte gleich bei der Anmeldung mitteilen.

Jeder Schütze kann sich nur für 1 Durchgang je Schießstand anmelden. Bsp.: 25m-Stand von 19.00 – 20.00 Uhr, nicht von 19.00 – 21.00 Uhr. Möglich ist es aber, sich für 2 Durchgänge auf verschiedenen Schießständen anzumelden. Bsp.: 25m-Stand von 19.00 – 20.00 Uhr und anschließend auf dem 50m-Stand von 20.00 – 21.00 Uhr.

Neben den bisherigen Schießtagen Samstag und Sonntag wird der Freitag als zusätzlicher Schießtag angeboten. Die Schießzeiten werden wie folgt festgelegt:

  • Freitag
    1. Durchgang: 19.00 – 20.00 Uhr
    2. Durchgang: 20.00 – 21.00 Uhr
    3. Durchgang: 21.00 – 22.00 Uhr
  • Samstag
    1. Durchgang: 14.00 – 15.00 Uhr
    2. Durchgang: 15.00 – 16.00 Uhr
    3. Durchgang: 16.00 – 17.00 Uhr
  • Sonntag
    1. Durchgang: 10.00 – 11.00 Uhr
    2. Durchgang: 11.00 – 12.00 Uhr

Das Jugendtraining wird unter Beachtung der vorgenannten Auflagen wie bisher am Mittwoch stattfinden. Näheres regelt die Jugendleiterin Erika Baerwald.

Das Damentraining wird unter Beachtung der vorgenannten Auflagen wie bisher am Dienstag stattfinden. Näheres regelt die Damenleiterin Brigitte Dittmar.

Das Mannschaftstraining wird auf Montag bis Mittwoch beschränkt. Die jeweiligen Mannschaftsführer sprechen sich untereinander ab.

Für Vorderlader Kurzwaffen (25m-Stand) wird eine Trainingsmöglichkeit jeweils am Dienstag und Freitag von 18.00 – 19.00 Uhr, für Vorderlader Langwaffen (50m-Stand) am Mittwoch von 19.00 – 20.00 Uhr und 20.00 – 21.00 Uhr eingerichtet. Die Anmeldung hierfür erfolgt direkt beim 1. Schützenmeister.

Gesonderte Trainingsmöglichkeiten für Zimmerstutzen und Kleinkaliber bestehen in Absprache mit dem 1. Schützenmeister am Montag und Dienstag.

Mannschaftsschützen, die die Möglichkeit haben unter der Woche zu trainieren, sollten aus Rücksicht auf die anderen Mitglieder daruf verzichten Plätze am Wochenende zu belegen.

Diese Regelungen wurden vom Vereinsausschuss im Sinne aller Mitglieder getroffen. Wir hoffen damit alle Bedürfnisse unserer Mitglieder berücksichtigt zu haben. Sollte dem Einen oder der Anderen noch etwas fehlen oder unklar sein, dann meldet Euch bitte beim 1. Schützenmeister. Insoweit behalten wir uns jederzeit Änderungen vor

Roth, den 07. Juni 2020
für das Schützenmeisteramt
Georg Seifert
1. Schützenmeister